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Allgemeine Geschäftsbedingungen der atelierschiefer GmbH

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen
 der atelierschiefer GmbH und ihren Kunden.

 

  • 1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Aufträge bzw. Vertragsbedingungen zwischen 
der atelierschiefer GmbH (nachfolgend “as”) und 
ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“).

1.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt as nicht an, außer as hat diesen schriftlich zugestimmt.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
 as und dem Kunden, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

  • 2. Angebots- und Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote von as sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben. etc. enthalten lediglich Annäherungsversuche, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der as nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an as zurückzugeben.

2.3 Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens as oder durch den
 Beginn der Erbringung der von as angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten
 Dienstleistung/Lieferung zustande.

2.4 Mitarbeiter von as sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Vertragsabreden zu treffen. Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung von as.

 

  • 3. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, 
dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten seitens des Kunden und Angebote bzw. Kosten möglicher Zulieferer
 von as unverändert bleiben. Mögliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem
 Kunden getrennt berechnet. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.

3.2 Vertragspartner, die im Auftrag eines Dritten handeln, bleiben as gegenüber in Vertragshaftung, unabhängig 
von der Zahlungsfähigkeit und -moral des Dritten bzw. ihres Kunden.

3.3 Die Vergütung von as erfolgt in der Regel auf Basis eines Angebots bzw. eines vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. erteilten Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die
 Vergütung nach Zeitaufwand.

3.4 Selbst wenn kein erteilter Auftrag des Kunden vorliegt, dieser jedoch Leistungen von as in Anspruch nimmt, deren Erbringung er üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwarten
 durfte, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung vorzunehmen.

3.5 Die Zahlung der Vergütung der as erfolgt in der Regel nach Rechnungsstellung durch Akonto-Rechnungen und Schlussrechnungen. Die genauen Zahlungsbedingungen werden jeweils
 zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. eines Projekts, im Rahmen der Angebotserstellung bzw. Auftragserteilung, vereinbart.

3.6 Bei einem Zahlungsverzug des Kunden oder dem Fall, dass gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung
 eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, hat as ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen. In diesen Fällen ist as berechtigt, Bauleistungen wieder abzubauen und dem Auftraggeber nicht zur Verfügung zu stellen. Ausnahme: Der Kunde stellt
 rechtzeitig Sicherheiten in Höhe des vollständigen Honorars der as zur Verfügung. Ebenso ist as berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu erheben.

3.7 Sämtliche Sachen, Waren, Dienstleistungen, Muster und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
 Forderungen gegenüber as Eigentum selbiger. Hierbei gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

3.8 Der Kunde verpflichtet sich die as im Innenverhältnis von sämtlichen
 Verbindlichkeiten freizustellen, die auf Fremdleistungen beruhen, die as im Rahmen eines Projekts zur Erbringung von Leistungen für den Kunden im eigenen Namen und auf
 eigene Rechnung bei seinen Zulieferern beauftragt hat. Dies beinhaltet insbesondere die Übernahme
 der Kosten.

  • 4. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

4.1 Sämtliche Zusatzleistungen die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen werden in
 Abstimmung mit dem Kunden nach Zeitaufwand getrennt berechnet. Gleiches gilt für sonstigen, unvorhersehbaren
 Mehraufwand.

4.2 Wenn sich der Kunde und die as nicht über die Rahmenbedingungen einer Leistungsänderung bzw. Zusatzleistung einigen können, bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang bestehen.

4.3 Im Falle von Leistungsänderungen und Zusatzleistungen verschieben sich vereinbarte Termine um die
 Zeitspanne, die für Dauer der Prüfung, Dauer der Abstimmung und ggf. Dauer der daraus resultierenden
 Umsetzung bzw. Mehrarbeit, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit 
benötigt wird.

4.4 Sollten Änderungen oder Abweichungen der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Interessen
 der as für den Kunden zumutbar sein, ist die as berechtigt
 diese eigenständig durchzuführen.

4.5 Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, den genannten Unterlagen, die technisch bedingt sind, oder aus sonstigen Gründen notwendig werden, sind zulässig, soweit sie mit keinen Qualitätseinbußen verbunden sind, bzw. die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Änderungen auf Veranlassung des Kunden nach Auftragserteilung werden berechnet.

  • 5. Termine, Abnahmen, Fristen und Verzug, Gewährleistung

5.1 Verbindliche Liefertermine und Fristen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikationsanlagen und -verbindungen, usw.), Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von as und Verzögerungen seitens des Kunden (z.B. verspätete Freigaben, verspätete Bereitstellung 
von erforderlichen Informationen und Unterlagen, etc.) hat as nicht zu vertreten.
 Die Erbringung der vereinbarten Leistungen kann von as um den dadurch
 entstandenen zeitlichen Verzug verspätet erfolgen, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit. Dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche, Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber as.

5.3 Sofern dem Auftraggeber zumutbar, ist as zu Teillieferungen berechtigt.

 

5.4 Ohne anders lautende Vereinbarung sind Haftung und Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber 
as prinzipiell auf den Auftragswert beschränkt.

5.5 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung zum vereinbarten Termin. Die Abnahme ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die Gesamtleistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde zum Abnahmetermin nicht erscheint oder die Leistung ganz oder teilweise in Benutzung nimmt.

5.6 Jegliche Beanstandungen sind as unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge).

5.7 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung zu verlangen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

  • 6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Sämtliche Arbeiten (Ideenpapiere, Konzepte, Entwürfe, Designs und andere Vorlagen, Arbeitspapiere, usw.
 sowie sämtliche sonstigen erbrachten, schutzfähigen Leistungen) der as sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelungen sind auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtsgesetz
 geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Beteiligung am Urheberrecht.

6.2 Der Kunde räumt as alle für die Umsetzung der beauftragten Leistung
 erforderlichen Nutzungs- und Schutzrechte ein und garantiert, dass er die Rechte selber besitzt (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht). Die eingeräumten Nutzungsrechte können von as im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistung auch an Dritte übertragen werden.

6.3 Der Kunde stellt as von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen frei (inklusive Kosten zur Rechtsverteidigung), die as und deren Zulieferern durch die Verletzung
 von Schutzrechten und Garantien entstehen, die laut 6.2 übertragen bzw. garantiert wurden.

6.4 Besteht keine anders lautende Vereinbarung, wird dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten
 von as übertragen. Die Übertragung erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars.
 Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss getrennt berechnet werden.

 

6.5 Nutzt der Kunde einen von as entworfenen Messestand mehrfach und wird as nicht mit dem Auf- und Abbau beauftragt, so werden die weiteren Nutzungsrechte nur gegen eine weitere Vergütung übertragen.

6.6 Bei Zuwiderhandlung des Kunden gegen Absatz 6.5 ist as berechtigt, von diesem Schadensersatz in Höhe von 40% der Auftragssumme zu verlangen.

6.7 Ohne schriftliche Zustimmung seitens as ist die Veränderung oder jegliche
 Form der Nachahmung der erbrachten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung (weder im Original noch 
bei der Reproduktion) unzulässig.

6.8 Die Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte sowie des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt 
as zum Schadensersatz.

6.9 Über den Umfang der Nutzung der erbrachten Leistungen und Arbeiten steht as ein Auskunftsanspruch zu.

  • 7. Haftung und verbotene Werbeinhalte

7.1 Mit Beauftragung, Genehmigung und Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit von Bild und Text. Somit wird as für Schutzfähigkeit sowie Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen und Arbeitsergebnisse von der Haftung 
freigestellt, die as selbst oder deren Zulieferer im Rahmen der Beauftragung seitens
 des Kunden erbringen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht. Diese Reglung gilt auch, wenn der Kunde die Freigabe in Ausnahmefällen an as delegiert.

7.2 Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeiten haftet as gegenüber dem
 Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf 15% der Auftragssumme begrenzt
 und verjährt nach 12 Monaten seit ihrer Entstehung.

7.3 Sollte keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegen, obliegt die regelmäßige Durchführung
 einer Datensicherung dem Kunden. Daher übernimmt as bei Datenverlust keinerlei
 Haftung.

7.4 Sämtliche Regelung des §7 gelten auch für Zulieferer und sonstige Erfüllungsgehilfen von as im Rahmen der Beauftragung seitens des Kunden.

 

  • 8. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

8.1 Der Kunde darf gegen Forderungen der as nur aufrechnen , wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.2 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

  • 9. Kündigung

9.1 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

9.2 
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt.

9.3 Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des 
Kunden gegenüber as und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen
 gegen geltendes Recht oder diese AGB, ist as berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Kunden zu
 100% zu vergüten.

9.4 Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden und der Kunde vorzeitig von einem Auftrag zurücktritt
 bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht oder den Vertrag storniert, müssen sämtliche gewährten Vergünstigungen
 an as rückerstattet werden. Es erfolgt einen Neuberechnung. Eine anteilige Berechnung der bisher erbrachten
 Leistungen bzw. Laufzeit ist in diesem Fall unzulässig.

  • 10. Referenzen, Arbeitsproben und Eigenwerbung

 

10.1 Kunden, für welche as im Rahmen eines erteilten Auftrags und/oder einer Vergütung der erbrachten Leistungen tätig war, dürfen von as unter Einbindung des Unternehmenslogos des Kunden, für das der Kunde as für diesen Zweck die zeitlich und räumlich unbefristeten Nutzungsrechte überträgt, öffentlich genannt und im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden Arbeiten als Arbeitsproben öffentlich genannt und gezeigt werden.

 

10.2 Dies gilt auch für Unternehmen, für die as im Auftrag Dritter tätig ist bzw. war.

  • 11. Sonstiges und Schlussbestimmungen

11.1 Sämtliche zwischen as und dem Kunden ausgetauschten Unterlagen,
 mündlich und schriftlich als vertraulich einzustufende Informationen und Erfahrungen, die nicht zwingend
 als solche gekennzeichnet sein müssen, sind vertraulich zu behandeln. Sofern sie nicht nach Bestimmungen
 dieser AGB Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, z.B. Zulieferern von as, ist
 eine schriftliche Zustimmung erforderlich um besagte Informationen an sonstige Dritte weiterzugeben.

11.2 Solange kein berechtigtes Interesse vorliegt, sind sämtliche schriftlich oder auf elektronischem Wege ausgetauschten Informationen, wie Strategiepapiere, Bilddaten, Briefingunterlagen, usw. auf Wunsch von 
as oder des Kunden nach Beendigung der Zusammenarbeit herauszugeben bzw.
 zu vernichten.

11.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens as ist es dem Kunden für 
den Zeitraum der Zusammenarbeit sowie für eine Frist von einem Jahr darüber hinaus untersagt, Mitarbeiter
 der as direkt oder indirekt (z.B. über einen Headhunter) abzuwerben. Schuldhafte
 Zuwiderhandlung führt zu einer von as im Einzelfall festzusetzender, vom Kunden
 zu zahlende, Vertragsstrafe. Im Streitfall wird die Höhe der Vertragsstrafe von einem Gericht überprüft.

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen
 zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind als solche zu bezeichnen. Die Schriftform ist auch für eine 
Änderung dieser Klausel zu wahren. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrags sind nicht getroffen.

11.5. Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.6 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen 
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene 
Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner
 gewollt haben.

11.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leverkusen.